Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 2,00, Leuphana Universität Lüneburg (Fachbereich III), Veranstaltung: Studiengebiet Musik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Art und Weise, wie Wissen und Informationen unter den Gesichtspunkten des Urheberrechts der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, exemplarisch am Beispiel des Musikbereiches, da hier in den vergangenen Jahren ein Großteil der Auseinandersetzungen stattgefunden hat.Einführend wird auf die Grundlagen eingegangen, die den Schutz geistigen Eigentums und das Recht des Urhebers auf Bezahlung seiner Leistung ermöglichen. So wird die Entwicklung des Urheberrechts nachgezeichnet, von der Entstehung bis zur Umsetzung der aktuellen Richtlinien das digitale Zeitalter betreffend, und die Unterschiede der beiden Hauptentwicklungsströme – dem kontinentaleuropäischen Droit d’auteur und dem angloamerikanischen Copyright – erläutert. Anschließend wird das kontinentaleuropäische Urheberrecht, wie es in Deutschland angewandt wird, beleuchtet und so auf die Funktionen, die Verwertungsgesellschaften in diesem System innehaben, hingearbeitet.Den ersten Teil des Hauptteiles bildet die nähere Betrachtung der herkömmlichen Praxis der Urhebervergütung. Fokussiert wird mit der GEMA jene Verwertungsgesellschaft, die bundesweit die größte Anzahl von Nutzungsrechten im musikalischen Bereich vertritt. Entgegengestellt wird diesem Kapitel die Entwicklung der VG Werbung + Musik (VGWM), die einen Versuch darstellt, in dem Bereich, in dem die GEMA ein faktisches Monopol innehat, Fuß zu fassen.Anschließend wird anhand zweier Modelle – die jeweils als Beispiel einer Ergänzung des bestehenden Urheberrechts diskutiert werden – dargestellt, dass sich ein liberalerer Umgang mit Wissen und Informationen und eine Vergütung der Urheber nicht ausschließen: Sowohl die Idee einer sog. Kulturflatrate zur gleichzeitigen Zugänglichkeitsmachung von Wissen und Kompensation der Urheber als auch die Entwicklung von Creative Commons als Mittel, dem Nutzer von Wissen und Informationen erweiterte Rechte einzuräumen, sind in der vergangenen Zeit als mögliche Alternativen und Ergänzungen zum bestehenden Urheberrecht besprochen worden.
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