Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie Ihr erstes eigenes Geld verdienen, sondern können sich schon vorher den späteren Steuerabzug sichern.Um das Maximale herauszuholen, sollten Sie wissen, wie Ihre Weiterbildung steuerlich beurteilt wird: als Fortbildung, als Berufsausbildung oder als private Weiterbildung. Davon hängt ab, ob die Aufwendungen nur als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anerkannt werden. Wir erläutern die Unterschiede, die finanziellen Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Steuererklärung.Werbungskosten oder Sonderausgaben? Die Frage, wie die Kosten für Erststudium und Erstausbildung ansetzbar sind, ist noch nicht endgültig entschieden. Um hier richtig zu reagieren, lohnt es sich, beides im Auge zu behalten: Einerseits den Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten, andererseits den Ansatz von Ausbildungskosten als Sonderausgaben.Im "ABC der Fortbildungsmaßnahmen" erläutern wir, wie Sie die einzelnen Weiterbildungsaktivitäten steuerlich ansetzen: Von Bildungs- und Sprachreisen über Habilitation und Promotion bis hin zu Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren wird vieles anerkannt - vielleicht mehr als Sie denken.Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie Ihr erstes eigenes Geld verdienen, sondern können sich schon vorher den späteren Steuerabzug sichern.Um das Maximale herauszuholen, sollten Sie wissen, wie Ihre Weiterbildung steuerlich beurteilt wird: als Fortbildung, als Berufsausbildung oder als private Weiterbildung. Davon hängt ab, ob die Aufwendungen nur als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anerkannt werden. Wir erläutern die Unterschiede, die finanziellen Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Steuererklärung.Werbungskosten oder Sonderausgaben? Die Frage, wie die Kosten für Erststudium und Erstausbildung ansetzbar sind, ist noch nicht endgültig entschieden. Um hier richtig zu reagieren, lohnt es sich, beides im Auge zu behalten: Einerseits den Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten, andererseits den Ansatz von Ausbildungskosten als Sonderausgaben.Im "ABC der Fortbildungsmaßnahmen" erläutern wir, wie Sie die einzelnen Weiterbildungsaktivitäten steuerlich ansetzen: Von Bildungs- und Sprachreisen über Habilitation und Promotion bis hin zu Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren wird vieles anerkannt - vielleicht mehr als Sie denken.Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie Ihr erstes eigenes Geld verdienen, sondern können sich schon vorher den späteren Steuerabzug sichern.Um das Maximale herauszuholen, sollten Sie wissen, wie Ihre Weiterbildung steuerlich beurteilt wird: als Fortbildung, als Berufsausbildung oder als private Weiterbildung. Davon hängt ab, ob die Aufwendungen nur als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anerkannt werden. Wir erläutern die Unterschiede, die finanziellen Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Steuererklärung.Werbungskosten oder Sonderausgaben? Die Frage, wie die Kosten für Erststudium und Erstausbildung ansetzbar sind, ist noch nicht endgültig entschieden. Um hier richtig zu reagieren, lohnt es sich, beides im Auge zu behalten: Einerseits den Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten, andererseits den Ansatz von Ausbildungskosten als Sonderausgaben.Im "ABC der Fortbildungsmaßnahmen" erläutern wir, wie Sie die einzelnen Weiterbildungsaktivitäten steuerlich ansetzen: Von Bildungs- und Sprachreisen über Habilitation und Promotion bis hin zu Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren wird vieles anerkannt - vielleicht mehr als Sie denken.
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