Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre), Veranstaltung: Hauptseminar zu Rechnungslegung und Besteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ansatz und die Bewertung von Schulden in der Ertragsteuerbilanz ist durch denMaßgeblichkeitsgrundsatz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung geknüpft. Während in der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit Handelsbilanzund Steuerbilanz weitgehend konform gehen, ergeben sich in der konkreten BilanzierungsfähigkeitUnterschiede. Dies liegt einerseits daran, dass handelsrechtlichePassivierungswahlrechte zu steuerrechtlichen Passivierungsverboten führen. Aberauch aus fiskalpolitischen Gründen wird der Maßgeblichkeitsgrundsatz durchbrochen.Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gilt § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, welcherauf die sinngemäße Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG verweist. Für die Rückstellungsbildunggibt es eine nicht abschließende Aufzählung in § 6 Abs. 1 Nr. 3aEStG. Für andere Rückstellungen, die zwar steuerlich anerkannt, aber in der Vorschriftnicht erwähnt sind, gelten die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung. Bei Wertveränderungen gilt für Schulden das Höchstwertprinzip.Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Ansatz und der Bewertung von Schuldenin der Ertragsteuerbilanz. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zurBilanzierung in der Handelsbilanz aufgezeigt.
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